Hunde in Dänemark
Das Wichtigste vorneweg: Dänemark ist ein hundefreundliches Land. In dem kleinen Königreich gibt es viele atemberaubende Strände und beeindruckende Naturlandschaften, die nicht nur Sie, sondern sicherlich auch Ihr Vierbeiner im Urlaub zu schätzen weiß. Daher machen jedes Jahr tausende deutsche Familien zusammen mit ihren Hunden Urlaub in Dänemark. Bevor Sie jedoch die Einreise nach Dänemark antreten, sollten Sie die dänischen Gesetze und Regelungen für Hunde kennen. Von den Einreisebestimmungen laut Hundegesetz bis hin zu der Leinen- und Dokumentationspflicht gibt es einiges, das Sie als Hundebesitzer in Ihrem Urlaub mit Hund beachten müssen. Zum Beispiel dürfen laut den dänischen Regeln zur Lebensmittelhygiene grundsätzlich keine Hunde mit ins Restaurant.
Dänemarks Einreisebestimmungen für Hunde
Laut dem dänischen Hundegesetz benötigen Sie für die Einreise mit Hund eine gültige Tollwutimpfung sowie einen EU-Heimtierausweis. Die Impfung Ihres Hundes muss mindestens 21 Tage vor der Einreise durchgeführt worden sein, darf aber gleichzeitig nicht älter als das Chippen (oder die Tätowierung) des Hundes sein. Die Impfschutzdauer richtet sich je nach Anweisungen der Impfstoffproduzenten; die meisten Impfstoffe sind aber 3 Jahre gültig.
Im EU-Heimtierausweis sind vom Tierarzt alle Impfungen sowie die Kennzeichnung und Beschreibung des Hundes eingetragen. Zudem bestätigt der Tierarzt in dem Ausweis, dass eine Impfung oder Nachimpfung zum Beispiel gegen Tollwut vorgenommen wurde.
Neben der Impfung und dem Heimtierausweis benötigen Sie, wenn Sie Urlaub mit Ihrem Hund machen wollen, zusätzlich eine Kennzeichnung mit Mikrochip. Alle Heimtiere, die bereits vor dem 04. Juli 2011 mit einer Tätowierung versehen worden sind, brauchen nur dann keine Nachkennzeichnung mit einem Mikrochip, wenn die Tätowierung zweifelsfrei lesbar ist.
Einfuhrbestimmungen bestimmter Hunderassen
Wie auch in Deutschland sind der Besitz, die Zucht und die Haltung gewisser Hunderassen in Dänemark nicht erlaubt. Dieses Verbot gilt auch für Kreuzungen und Mischlinge der besagten Rassen. Hundebesitzer eines solchen Hundes dürfen ihren vierbeinigen Freund leider nicht mit in den Urlaub nach Dänemark bringen – die Ausnahme ist, wenn Sie den Hund nachweislich vor dem 17. März 2010 angeschafft haben. Dann dürfen Sie Ihren Hund zwar mit ins Land bringen, er muss jedoch auf Straßen, Fußwegen und Plätzen immer einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen und an einer maximal 2 Meter langen Leine geführt werden. Dies gilt allerdings nicht für Pitbull-Terrier, Tosa Inus und Kreuzungen der beiden Rassen, die überhaupt nicht nach Dänemark eingeführt werden dürfen.
13 verbotenen Hunderassen
Seit dem 01. Juli 2010 ist die Haltung, Zucht und Einfuhr der folgenden Hunderassen sowie deren Kreuzungen in Dänemark verboten, sofern sie nach dem 17. März 2010 angeschafft wurden:
- Pitbull Terrier
- Tosa Inu
- Amerikanischer Staffordshire Terrier
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- Amerikanische Bulldogge
- Boerboel
- Kangal
- Zentralasiatischer Owtscharka
- Kaukasischer Owtscharka
- Südrussischer Owtscharkaa
- Tornjak
- Sarplanina
Bei einem Verstoß dieses Gesetzes droht dem Hundebesitzer entweder ein Bußgeld oder sogar eine Haftstrafe und der Hund muss eingeschläfert werden. Hintergrund für dieses Verbot ist die Tatsache, dass die 13 Hunderassen als gefährlich eingestuft werden. Die Durchreise mit einem dieser Hunde ist allerdings gestattet, sofern sichergestellt ist, dass das Tier das Transportmittel möglichst nicht verlässt und dabei gut gesichert ist. Alle anderen hier nicht aufgelisteten Hunderassen sind in Dänemark erlaubt und gerne willkommen.
Dokumentationspflicht
Die Polizei in Dänemark setzt das Hundegesetz um und wird in erster Linie nach dem Aussehen eines Hundes gehen. Unter anderem haben die folgenden Hunde eine gewisse Ähnlichkeit mit einem oder mehreren der 13 verbotenen Hunderassen, weshalb Hundebesitzer dieser Rassen sicherheitshalber eine Dokumentation zur Rasse ihres Hundes dabeihaben sollten:
- Tatrahund
- Cao Fila De Sao Miguel
- Bordeauxdogge
- Bullmastiff
- Mastiff
- Mastino Napoletano
- Cane Corsa Italiano
- Staffordshire Bullterrier
- Dogo Canario
- Anatolsk Hirtenhund
- Iberische Dogge
Sollten Sie einen dieser Hunde besitzen, könnte die dänische Polizei aufgrund des Aussehens Zweifel über die Rasse bekommen und Dokumente für Ihren Hund verlangen. Dafür muss sie allerdings nachvollziehbare Gründe anführen. Trotzdem sollten Sie während Ihres Urlaubs immer ein Stammbuch, Registrierungsnachweise, entsprechende Informationen im Hundeausweis oder eine Erklärung zur Abstammung des Tieres bei sich tragen, um im Zweifelsfall beweisen zu können, dass es sich bei Ihrem Hund um keine der verbotenen Rassen handelt.
In der Regel wird die Polizei in Dänemark eine Frist setzen, bis zu der die entsprechenden Dokumente vorgezeigt werden müssen. Sollten Sie die Rasse dann nicht beweisen können oder sollte sich herausstellen, dass es sich um eine verbotene Rasse handelt, wird der Hund beschlagnahmt und eingeschläfert.
Unterkunft mit Hund – hundefreundliche Ferienhäuser in Dänemark
Urlaub in einem Ferienhaus ist besonders beliebt – auch bei Hundebesitzern, denn in Dänemark gibt es Ferienhäuser, die speziell für den Besuch mit Hund ausgerichtet sind. Am besten Sie achten vor der Buchung auf die richtige Ausstattung: Der Fußboden im Haus sollte idealerweise gefliest, mit Laminat oder Holzdielen ausgelegt sein, um das Entfernen von Hundehaaren zu erleichtern.
Wenn Sie Ihren Hund im Freien herumtollen lassen wollen, bietet sich zudem ein Ferienhaus mit umzäunter Terrasse und viel Platz an. Hundefreundliche Hotels sind eine gute Alternative, wenn Sie während Ihres Aufenthalts in Dänemark weder auf Komfort noch auf Ihren Hund verzichten möchten. Sie sollten jedoch beachten, falls Sie mit Ihrem Hund lieber in ein Hotel gehen, dass Ihr Vierbeiner gut erzogen ist und keine anderen Gäste stört.
Leinenpflicht am Strand und im Wald
Falls nicht explizit ausgeschildert, dürfen Sie Ihren Vierbeiner an jeden beliebigen Strand in Dänemark mitnehmen. Sie sollten aber beachten: Im Sommerhalbjahr vom 1. April bis 30. September herrscht Leinenpflicht an den Stränden. Hingegen im Winterhalbjahr vom 1. Oktober bis 31. März dürfen Hunde frei und ohne Leine am Strand laufen. Bedingung ist allerdings, dass Sie als Halter Ihren Hund unter Kontrolle haben und das Tier keine anderen Gäste oder wilde Tiere stört.
In Wäldern besteht das ganze Jahr über die Pflicht, den Hund an der Leine zu lassen. Falls Sie Ihren Hund im Urlaub aber freilaufen lassen wollen, gibt es an den Küstenregionen Dänemarks zahlreiche Hundewälder, in denen keine Leinenpflicht herrscht. Diese Wälder sind eingezäunt, verfügen teilweise über Naturspielplätze, auf welchen Ihre Kinder mit den Hunden zusammen toben können und bieten gemütliche Orte für ein Picknick. Auch im Hundewald ist die Bedingung, dass Ihr Hund auf Rufe reagiert, umgänglich und gut erzogen ist.
Dänemarks hundefreundliche Ausflugsziele
Die atemberaubende Naturlandschaft Dänemarks lädt nicht nur zu langen Strandspaziergängen oder einem Besuch im Hundewald ein. Entlang des Meeres an der dänischen Nordseeküste finden sich zahlreiche Wander- und Radwege. Die weitläufige Natur, die hervorragende Luft und die malerischen Dünen genießt Ihr Vierbeiner bestimmt genau so sehr wie Sie.
Auch in fast allen Attraktionen und Vergnügungsparks sind Hunde gern gesehen. Im Legoland Billund erwartet Sie, Ihre Familie und Ihr Hund jede Menge Spaß. Der hundefreundliche Freizeitpark stellt zudem Näpfe mit frischem Wasser sowie kostenlose Hundekotbeutel zur Verfügung. Solange Sie Ihren Hund an der Leine führen, erwartet Sie ein erlebnisreicher Tag.
Eine Stunde von Ringkøbing Fjord entfernt ist das Labyrinthia, das sowohl unterschiedliche Irrgärten für Groß und Klein als auch einen Irrgarten speziell für Hunde bietet. Mithilfe des Geruchssinns finden die Hunde aus dem Labyrinth heraus – ein absolutes Highlight für Ihren Vierbeiner.
Fazit: Dänemarkurlaub mit Hund
Bevor Sie zusammen mit Ihrem Hund eine Dänemark-Reise antreten, sollten Sie sich gut informieren. Ein Dänemarkurlaub mit Hund ist mit diversen Regelungen und Gesetzen verbunden, die Sie vor Antritt Ihres Urlaubs wissen und beachten sollten. Wenn Sie das getan haben, über das dänische Hundegesetz Bescheid wissen und Sie keinen der verbotenen Listenhunde besitzen, steht einem erholsamen Urlaub mit Hund nichts mehr im Weg. Besonders der Aufenthalt in einem hundefreundlichen Ferienhaus mit eingezäunter Terrasse und viel Platz ist dabei zu empfehlen. Genießen Sie die unberührte Natur Dänemarks, die traumhaften Sandstrände und malerischen Dünen des Landes, während Sie Ihr Vierbeiner bei all Ihren Wanderungen und Spaziergängen begleiten darf oder ausgelassen in einem der vielen Hundewälder toben kann.
Autor: Thomas Brodmann, vom Team der TIEREXPERTEN
Kommentare (0)
Keine Kommentare gefunden!