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Hund beim Züchter kaufen
Wenn Sie sich für einen Rassehund entschieden haben, sollten Sie nicht den erstbesten Züchter auswählen, sondern sich genau informieren und am besten die Hunde von zwei Züchter besuchen. Viele Siege auf Ausstellungen oder Hundesportturnieren sind keine Garantie dafür, dass der Züchter die Welpen liebevoll aufzieht und gut auf ihr späteres Leben vorbereitet.
Achten Sie beim Hundekauf, wie die Hunde gehalten werden:
- Wie sauber ist es?
- Wie geht der Züchter mit den Hunden um?
- Wachsen die Welpen mit der Familie auf?
- Welchen Eindruck machen die Welpen?
Lassen Sie sich am besten beide Elterntiere zeigen. Ist das nicht möglich, muss auf jeden Fall die Mutter anwesend sein und sich um ihre Welpen kümmern. Ein Züchter, der seine Tiere liebt, hat Interesse daran, wo seine Hunde hinkommen und stellt Ihnen viele Fragen und beantwortet auch gerne alle Fragen, die Sie an ihn haben. Er sollte auch jeden seiner Hunde gut kennen und Ihnen etwas über sein bisheriges Verhalten sagen können. Nur so kann er Sie gut beraten und Ihnen den Hund empfehlen, der am besten zu Ihnen und Ihrer Lebenssituation passt. Es ist sehr wichtig, dass die Hunde in der Familie, also im Haus bzw. der Wohnung, mit den Menschen aufwachsen und nicht isoliert in einem Zwinger.
Kaufen Sie keinen Hund, wenn:
- die Welpen einen kranken und ungepflegten Eindruck machen.
- der Züchter nicht liebevoll mit den Hunden umgeht und diese deutliches Meideverhalten ihm gegenüber zeigen – die Welpen also z. B. vor dem Züchter weglaufen, sich versuchen zu verstecken, sich ducken. Das deutet darauf hin, dass sie Angst vor ihm haben und nicht liebevoll betreut werden.
- der Züchter mehrere Rassen gleichzeitig anbietet.
- der Züchter 20 oder mehr Hunde bzw. Welpen alleine betreut. Hier ist unmöglich genug Zeit, um jeden Welpen ausreichend kennen zu lernen und ihn auf sein späteres Leben vorzubereiten.
- der Züchter sich nicht dafür interessiert, wohin seine Welpen kommen.
- die Mutterhündin nicht anwesend ist.
- der Züchter Ihnen anbietet, Ihnen einen Welpen direkt zu Ihnen nach Hause zu bringen oder die Übergabe an einer Raststätte oder auf einem Parkplatz stattfinden soll.
Einen Hund aus dem Tierheim kaufen
In einem seriösen Tierheim wird man Sie sehr genau befragen und Ihnen dann entsprechende Hunde vorschlagen, die zu Ihrer Lebenssituation passen. Falls bekannt, wird man Ihnen genaue Auskünfte über die Vorgeschichte des Hundes geben und Ihnen auch Probleme nicht verschweigen. Überlegen Sie genau, ob Sie bereit sind, mit dem Hund zu trainieren und nicht sofort aufzugeben, wenn es am Anfang evtl. schwierig ist. Ein gutes Tierheim steht Ihnen auch nach der Vermittlung mit Rat und Tat zur Seite und kontrolliert, wie es dem Hund bei Ihnen geht und wie er lebt.
In vielen Tierheimen werden neben Nachkontrollen (nach der Vermittlung) auch Vorkontrollen durchgeführt. Das bedeutet, jemand überprüft wie der Hund bei Ihnen leben wird, bevor Sie ihn zu sich nehmen dürfen. Diese Kontrollen sollen weder bedeuten, dass man Ihnen nicht zutraut, dass Sie den Hund gut versorgen, noch dass man Sie schikanieren möchte. Seriöse Tierheime wollen sicher gehen, dass ihre Hunde das bestmögliche zu Hause bekommen.
Bei einem Hund aus dem Tierheim findet üblicherweise kein Hundekauf in der Form wie bei einem Züchter statt. Bei diesem werden Sie nicht nur Besitzer, sondern auch Eigentümer des Hundes. Bei einem Tierheimhund bzw. Tierschutzhund werden Sie dagegen nur Besitzer, nicht aber Eigentümer. Das bedeutet, Sie dürfen den Hund nicht weiterverkaufen. Sie zahlen daher auch keinen Kaufpreis, sondern lediglich eine Schutzgebühr, die in der Regel deutlich unter der eines Rassehundes von Privat bzw. einem gewerblichen Züchter liegt.
Ein Hund aus dem Ausland
Bei Hunden aus dem Ausland kann es zu größeren Überraschungen kommen. Da die Hunde in einer völlig anderen Umgebung und unter völlig anderen Umständen gelebt haben, müssen sie erst einmal ankommen und sich an die neue Situation gewöhnen. Auch wenn es viele Hunde gibt, die sich schnell einleben und lustige Gefährten sind, so müssen Sie bedenken, dass es auch zu Problemen kommen kann. Die vermeintliche Rettung kann der Hund als extrem beängstigend empfinden. Viele von ihnen haben möglicherweise noch nie ein Haus, Auto, Straßenverkehr, etc. in der Form gesehen, wie es typisch für ein Leben in der Stadt ist. Das soll aber niemanden davon abhalten, einen Hund aus dem Ausland aufzunehmen. Sie leisten damit echten Tierschutz. Wissen sollten Sie, dass ebenso wie bei einem Tierheimhund üblicherweise kein Kaufvertrag zustande kommt, sondern ein Abgabe- bzw. Übergabevertrag den "Hundekauf" fixiert.
Hunde von Privat kaufen
Es bieten auch viele Privatleute ihren Hund an, wenn sie ihn nicht mehr behalten können oder wenn ihre Hündin ungewollt gedeckt wurde. Darüber hinaus können auch Züchter als "privat" gelten, wenn es sich bei ihnen lediglich um eine Hobbyzucht handelt. Der Übergang zwischen Hobbyzucht und gewerblicher Zucht ist fliesend und daher manchmal nicht ganz eindeutig einzuordnen. Von einer gewerbsmäßigen Hundezucht wird ausgegangen bei drei oder mehr fortpflanzungsfähigen Hündinnen oder mehr als drei Würfen pro Jahr. Doch ganz egal ob gewerblich oder privat: Achten Sie immer darauf, wie die Hunde gehalten werden und versuchen Sie bei erwachsenen Hunden, so viel wie möglich über die Vorgeschichte zu erfahren.
Kaufvertrag und Rechtliches
Bei seriösen Züchtern erhalten Sie immer einen Kaufvertrag, den Sie sehr sorgfältig lesen sollten. Tierheime und seriöse Tierschutzorganisationen geben ihre Hunde nur mit Schutzvertrag und einer Schutzgebühr ab. Auch bei einem Privatverkauf empfiehlt es sich immer, einen Vertrag aufzusetzen!
Was gehört in einen Hundevertrag?
- Name und Anschrift beider Vertragsparteien
- Konkrete Angaben über den Hund
- Beschaffenheit / Besonderheiten des Hundes
- Regelungen bezüglich Mängelhaftung
- Kaufpreis
- Ort, Datum, Unterschrift
Rechte & Pflichten
Im Hinblick auf eine Gewährleistung kann es einen großen Unterschied machen, ob Sie den Hund bei einem Hobbyzüchter oder gewerblichen Züchter kaufen. Handelt es sich um ein Gewerbe, findet ein "Verbrauchsgüterkauf" statt, mit dem Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche verbunden sind. Stellt sich also zum Beipsiel heraus, dass der Hund eine Erkrankung oder Verhaltensauffälligkeit aufweist, kann eine "Mangelbeseitigung" bzw. ein Schadensersatzanspruch eingefordert werden. Möglich wären eine Kaufpreisminderung oder Übernahme von Tierarztkosten. Bei einem Privatverkauf können dagegen vertraglich Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen werden. In diesem Fall wären Ansprüche bezüglich eventuelle "Mängel" nur sehr schwer durchzusetzen.
Autor: Thomas Brodmann, vom Team der TIEREXPERTEN
Kommentare (1)
Jona
am 08.11.2020Jona