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Wo und wie muss ich meinen Hund anmelden?
In Deutschland ist es verpflichtend, Hundesteuer zu zahlen. Zuständig für die Steuererhebung ist das Steuer- und Stadkassenamt der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt. Es ist nicht zwingend notwendig, dass man auf dem Amt persönlich erscheint, üblicherweise ist eine Anmeldung des Hundes auch online möglich. Wichtig zu wissen ist, dass in manchen Bundesländern (z.B. Niedersachsen und Hamburg) keine reine steuerpflicht, sondern darüber hinaus eine Anmeldung im zuständigen Hunderegister verpflichtend ist. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis einer Hundehalterhapftpflicht und eines fälschungssicheren Mikrochips.
Wann muss der Hund angemeldet werden?
Je nach Gemeinde oder Stadt wird es unterschiedlichh gehandhabt, wann ein Hund spätestens angemeldet werden muss. Manchmal muss dies innerhalb von 14 Tagen geschehen, bisweilen genügen 4 Wochen und bei Welpen ist es üblicherweise erst notwendig, Hundesteuer nach vollendetem 3. Lebensmonat zu bezahlen.
Welche Informationen benötige ich für die Anmeldung meines Hundes?
Um den Hund bei der Steuer anzumelden, bedarf es lediglich einiger Informationen. Zu diesen zählen:
- Name und Adresse des Hundehalters
- Angaben zum Hund bezüglich Rasse, Alter, Geschlecht
- Datum (Beginn der Hundehaltung)
- Erst- oder Zweithund
- ggf. Name und Addresse des Vorbesitzers
- ggf. Sachkundenachweis
Sollte in Ihrem Bundesland die Eintragung in einem Hunderegister vorgeschrieben sein, müssen Sie zudem einen Nachweis über eine abgeschlossen Hundehaftpflichtversicherung liefern und die Mikrochip-Nummer parat halten, welche Sie im Impfausweis des Hundes finden.
Was passiert nach der Anmeldung?
Der Halter erhält kurze Zeit später einen Steuerbescheid seiner Gemeinde/Stadt, gemeinsam mit einer Steuermarke, die der Hund am Halsband oder Geschirr tragen muss. Sie dient als Nachweis, dass Hundesteuer entrichtet wird.
Kosten für die Hundesteuer
Städte und Gemeinden dürfen die Höhe der Steuer selbst festlegen und das Geld für sich behalten. Die Höhe der Hundesteuer variiert erheblich und ist in der Regel in den Großstädten teurer als auf dem Land. Die Hundesteuer steigt oftmals mit jedem weiteren Hund an. Sie kann für den Zweithund doppelt so teuer wie für den ersten sein – und für jeden weiteren Hund erhöht sie sich nochmals um 50 oder mehr Prozent.
Für die Haltung von sog. „Kampfhunden“ bzw. „Listenhunden“ ist die Hundesteuer zumeist um ein Vielfaches erhöht und beträgt nicht selten mehrere hundert bis zu eintausend Euro pro Jahr.
Hundesteuersätze in Deutschland
Um Ihnen einen Anhaltspunkt über die zu erwartende Hundesteuer zu geben, hier ein paar Beispiele. Aufgrund der unzähligen individuellen Steuersätze muss jedoch stets der aktuelle Stand im jeweiligen Wohnort überprüft werden.
- Berlin (1. Hund: 120 Euro; 2. Hund: 180 Euro)
- Freiburg (1. Hund: 102 Euro; 2. Hund: 204 Euro)
- Offenburg (1. Hund: 75 Euro; 2. Hund: 150 Euro; Listenhund: 600 Euro)
- Stuttgart (1. Hund: 108 Euro; 2. Hund: 216 Euro; Listenhund: 612 Euro)
- Bertechsgaden (1. Hund: 50 Euro; 2. Hund: 75 Euro)
- München (1. Hund: 100 Euro; 2. Hund: 100 Euro; Listenhund: 900 Euro)
- Hamburg (1. Hund: 90 Euro; 2. Hund: 90 Euro; Listenhund: 600 Euro)
- Frankfurt (1. Hund: 90 Euro; 2. Hund: 180 Euro; Listenhund: 900 Euro)
- Düsseldorf (1. Hund: 120 Euro; 2. Hund: 150 Euro; Listenhund: 600 Euro)
- Leipzig (1. Hund: 96 Euro; 2. Hund: 192 Euro)
Die Anmeldung bezüglich der Hundesteuer ist kostenlos, nicht jedoch die Anmeldung in einem Hunderegister.
Stirbt der Hund oder wird er abgegeben, reicht es aus, wenn der Halter eine formlose Nachricht per E-Mail oder auch Post an die Gemeinde sendet. Hierin sind alle Daten von Hund und Halter zu nennen und die Steuermarke zurückzusenden. Der Halter erhält anschließend einen Bescheid, in dem die Steuerpflicht für den Hund aufgehoben wird. Bereits im Voraus gezahlte Hundesteuer wird anteilig zurückerstattet.
Unmut über die Hundesteuer
Für viele Hundebesitzer ist es nicht nachvollziehbar, warum man Hundesteuer bezahlen muss, während andere Tiere wie Katzen und Kleintiere steuerfrei sind. Diese Ungerechtigkeitsgefühl führt immer wieder dazu, dass manche Hunde nicht angemeldet werden. Schätzungen gehen davon aus, dass für beinahe ein Viertel der Hunde keine Steuer abgeführt wird. Wer dabei erwischt wird, muss jedoch wissen, dass er nicht nur mit einem Bußgeld zu rechnen hat, sondern auch die Hundesteuer nachbezahlen muss.
Übrigens ist es ein Irrtum zu glauben, dass die Hundesteuer für die Beseitigung der Hundehaufen oder die Errichtung von Hundeauslaufflächen etc., verwendet werden muss. Es handelt sich um eine reine Luxussteuer, die die Stadt zur freien Verfügung verwenden kann – und das auch tut.
Wer muss keine Hundesteuer zahlen?
Es gibt Fälle, in denen der Hund ganz legal steuerfrei ist, zum Beispiel wenn es sich um einen Blindenhund oder Therapiehund handelt. Auch für Wach- und Diensthunde entfällt oft die Hundesteuer oder ist zumindest ermäßigt. Nicht so bei Hartz-IV-Empfängern. Hier muss ein Antrag gestellt werden, ob auf die Steuer ausnahmsweise verzichtet wird.
Aufgrund des hohen Verwaltungs- und Kontrollaufwands – und der vergleichsweise relativ geringen Einnahmen – haben einige Nachbarländer die Hundesteuer wieder abgeschafft. In ganz Deutschland werden "nur" 300 Millionen Euro pro Jahr erzielt. Das ist ein minimaler Anteil von 0,05 Prozent des Gesamtsteueraufkommens.
Autor: Thomas Brodmann, vom Team der TIEREXPERTEN
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