Tollwutimpfung beim Hund

Manche Hundebesitzer fragen sich, ob eine Tollwutimpfung beim Hund notwendig ist, schließlich gibt es seit vielen Jahren keine Tollwut mehr in Deutschland. Je nach Lebenssituation spricht weiterhin einiges dafür.

Tollwut in Deutschland und der Welt

Deutschland und andere Länder in Europa haben Ende des letzten Jahrhunderts große Anstrengungen unternommen, um die Tollwut einzudämmen. In erster Linie ging es darum, die Tollwut beim Fuchs in den Griff zu bekommen, der der Hauptüberträger dieser stets tödlich verlaufenden Krankheit war. Dazu wurden in großem Stil Fuchsköder ausgelegt, die mit einem Tollwutimpfstoff versehen waren. So konnte die Tollwut von mehreren tausend Fällen im Jahr 1980 auf nur noch 13 Fälle im Jahr 2003 reduziert werden. 2006 gab es den letzten Vorfall, 2008 wurde Deutschland schließlich offiziell von der Weltgesundheitsorganisation WHO zum tollwutfreien Land erklärt. Das gilt inzwischen auch für viele andere europäische Länder wie Italien, Spanien, Großbritannien, Frankreich und Holland. Nur noch sehr sporadische Fälle melden Polen, Ungarn und die Slowakei.  

Leider sieht die Situation weltweit gesehen wesentlich düsterer aus: Wissenschaftler schätzen, dass jährlich ca. 59.000 Menschen an Tollwut sterben! Ein Drittel davon alleine in Indien. Verursacher sind fast ausschließlich mit Tollwut infizierte Hunde. Massenimpfungen (wie in Amerika) könnten Abhilfe schaffen, doch diese werden zu selten durchgeführt.

Wie groß ist die Gefahr für unsere Hunde?

Die Gefahr, dass sich in Deutschland ein Hund mit Tollwut ansteckt, ist winzig klein. Doch ausgeschlossen ist sie nicht, wie zwei Fälle aus den Jahren 2010 und 2013 beweisen. Sowohl bei einem eingeführten Hund aus Marokko wie auch einem Hund aus Bosnien-Herzegowina wurde Tollwut festgestellt. Glücklicherweise kam es diesbezüglich zu keiner Verbreitung, doch der Import von Hunden aus dem Ausland stellt die größte Gefahr für eine Einschleppung der Tollwut dar. Das gilt vor allem für illegal eingeführte Hunde, die über keinen Impfschutz verfügen, weshalb diese keinesfalls aufgenommen werden sollten.

Übertragung und Krankheitsverlauf der Tollwut

Wird ein Hund, eine Katze oder ein Mensch von einem tollwütigen Hund gebissen, kommt es zu einer Infizierung mit dem tödlichen Lyssavirus. Auch eine Hautverletzung oder eine Speichelübertragung kann dazu führen. Der Virus breitet sich im Körper aus und befällt unter anderem das Rückenmark, das Zentralnervensystem und das Gehirn. Bis die Krankheit ausbricht, können mehrere Wochen oder auch ein paar Monate vergehen, in denen der Hund keinerlei Anzeichen von Tollwut zeigt.  

Wenn die Krankheit schließlich ausbricht, geht alles recht schnell. Die Wissenschaftler unterscheiden dabei folgende drei Phasen der Tollwut: 
 

  1. Phase
    Sie dauert zumeist nur ungefähr 24 Stunden an. Der Hund wirkt etwas gereizt, scheint nicht recht zu wissen, was er eigentlich will. Manche leiden unter Durchfall oder Erbrechen. Spezifisch deutet zu diesem Zeitpunkt noch nichts auf Tollwut.
  2. Phase
    Bereits am 2. Tag ändert sich das Verhalten massiv: Der Hund wird aggressiv, ist unberechenbar, hat starken Speichelfluss und weist Bewegungsstörungen auf. Diese Phase der Tollwut dauert ungefähr zwei bis vier Tage an.
  3. Phase
    Der Hund leidet immer öfter an Krämpfen und Lähmungserscheinungen. Seine Bewegungen sind völlig unkoordiniert und er wird zunehmend schwächer. Nach ein bis drei Tagen fällt er ins Koma und stirbt schließlich an Atemlähmung.

Was tun, bei Verdacht auf Tollwut

Tollwut ist eine meldepflichtige Krankheit. Beim geringsten Verdacht muss sofort ein Tierarzt verständigt werden, der den Amtstierarzt unterrichtet. Hat sich ein Hund mit Tollwut infiziert und er ist nicht gegen Tollwut geimpft, ist eine Rettung des Tieres ausgeschlossen und jeglicher Rettungsversuch verboten. Der Amtstierarzt wird bei begründetem Verdacht die sofortige Tötung des Hundes anordnen, selbst wenn er sich nicht sicher ist. Das Problem ist, dass ein eindeutiger Nachweis nur am toten Tier stattfinden kann.

Empfehlung für eine Tollwutimpfung beim Hund

In Deutschland gibt es für Hunde, die das Land nicht verlassen, keinerlei gesetzliche Vorschriften bezüglich einer Impfung. Jedoch gibt die „Ständige Impfkommission Veterinärmedizin“ Empfehlungen heraus, die unterteilt werden in sogenannte Pflichtimpfungen und Wahlimpfungen. An Impfungen, die für jeden Hundehalter Pflicht sein sollten, zählt neben Parvovirose, Staupe und Leptospirose auch die Tollwut. Diese „Pflichtimpfung“ ist allerdings nicht ganz unumstritten, weil Deutschland seit dem Jahr 2008 tollwutfrei ist. Warum eine Tollwutimpfung für den Hund, wenn es gar keine Tollwut mehr gibt? Die Impfkommission hat sich weiterhin für eine Empfehlung entschieden, aufgrund der rechtlichen Lage im Falle eines unter Verdacht stehenden Hundes. Selbst wenn ein Hund nur Kontakt mit einem tollwütigen Hund hatte – ohne gebissen worden zu sein – kann ein Amtstierarzt dessen Tötung veranlassen, wenn er keine gültige Tollwutimpfung besitzt.

Wann ist eine Tollwutimpfung vorgeschrieben?

Neben der Besserstellung eines Hundes im Falle eines Verdachts auf Tollwut, gibt es noch weitere Gründe für eine Tollwutimpfung beim Hund. Zwingend vorgeschrieben ist sie bei Reisen innerhalb der Europäischen Union. Sollten Sie ohne Ihren Hund verreisen und planen, diesen in eine Tierpension zu geben, wird auch dort im Normalfall eine Tollwutimpfung verlangt. Empfehlenswert ist sie auch, wenn sie einen typischen Streuner zuhause haben oder wenn sie häufig Tiermessen besuchen, auf denen sich Hunde aus aller Welt tummeln. Und bedenken Sie: Nur durch die flächendeckende Impfung der Hunde und Füchse konnte die Tollwut in Deutschland erfolgreich ausgerottet werden.

Tollwutimpfung beim Hund durchführen

Wer einen Welpen aufnimmt, auf den kommt üblicherweise ab der 12. Woche die Tollwutimpfung zu. Selbst wenn Sie keine Auslandsreisen planen, ist zumindest eine Grundimmunisierung empfehlenswert, doch darüber müssen Sie selbst entscheiden und Ihren Tierarzt mit einbeziehen. Sollten Sie bereits jetzt wissen, dass Sie auch in nicht gelistete Drittländer Reisen mit Ihrem Hund planen, kann eine zweite und dritte Impfung (ca. 16. Woche und mit 15 Monaten) sinnvoll sein. Ansonsten genügt eine Auffrischung nach entsprechender Herstellerangabe. Es gibt in Deutschland unterschiedliche Präparate, die eine jeweilige Laufzeit von ein bis drei Jahren aufweisen. Eine pauschale jährliche Impfung gegen Tollwut ist nicht notwendig.

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