Hund und Kind

Ein Hund ist eine Bereicherung für die gesamte Familie! In Verbindung mit Kindern müssen jedoch unbedingt einige Regeln beachtet werden.

Erwartungen an den Hund

Wachsen Kinder mit einem Hund auf, so kann das das Familienleben sehr bereichern. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass Kinder, die mit Tieren leben, verantwortungsbewusster sind als Klassenkameraden ohne Tiere. Auch sind sie viel eher bereit, Rücksicht zu nehmen und Dinge zu teilen. Häufig hört man allerdings von Eltern, dass sie von ihrem Hund zum Beispiel erwarten, dass er sich von dem Kind Sachen wegnehmen lässt. Er soll auch akzeptieren, dass das Kind jederzeit mit ihm spielen oder ihn streicheln darf und dass das Kind grundsätzlich als „ranghöher“ anzusehen ist. Genau hier liegt häufig die Hauptursache für Probleme zwischen Hund und Kind!

Rangordnung zwischen Kind und Hund

„Mensch“ bedeutet bei Weitem nicht automatisch „ranghoch“ – sofern man überhaupt von Rangordnung sprechen möchte bzw. muss. Ein „Rudelführer“ muss sich seine Position erarbeiten und das bedeutet nicht, dass er den Hund unterdrücken, unterwerfen oder ihm körperlich überlegen sein muss! Ein guter „Rudelführer“, dem sich der Hund gerne und freiwillig anschließt, ist jemand, auf den der Hund sich immer und überall hundertprozentig verlassen kann und der ihn im Zweifelsfall auch unter Einsatz seines eigenen Lebens verteidigt. Nur wenn das gewährleistet ist, wird der Hund auch auf Signale reagieren und „gehorchen“. Kinder können aber weder weitreichende Entscheidungen treffen, noch problematische Situationen, z. B. mit anderen Hunden, richtig einschätzen und entschärfen.  

Normalerweise betrachten Hunde Kinder bis zu einem Alter von ca. 13 Jahren als gleichberechtigte Wurfgeschwister, mit denen man prima spielen und raufen kann, die ihm aber weder etwas zu sagen haben, noch ihm einfach irgend etwas wegnehmen dürfen. Erwachsene Hunde betrachten Kinder häufig als Welpen, denen sie selbst überlegen sind. Die besten Voraussetzungen für ein harmonisches Zusammenleben zwischen Hund und Kind sind gegeben, wenn der Hund als vollwertiges Familienmitglied in die Familie integriert ist. Die Eltern müssen den Kindern klar machen, dass auch der Hund Rechte und Bedürfnisse hat und kein Spielzeug ist. Umgekehrt muss auch der Hund lernen, dass er auf das Kind Rücksicht nehmen muss und es z.B. nicht einfach umrennen darf. 

Regeln für das Kind

Sowohl der Hund als auch das Kind müssen bestimmte Regeln einhalten und einander respektieren. Grundsätzlich gilt, dass Kind und Hund – auch wenn es ein kleiner Hund ist – niemals alleine gelassen werden dürfen!

  • Rückzugsorte, wie zum Beispiel das Hundebett, sind für das Kind absolut tabu! Zieht der Hund sich zurück und möchte seine Ruhe, muss das Kind das akzeptieren.
  • Am Futternapf des Hundes hat das Kind nichts verloren und der Hund darf weder beim Fressen noch beim Kauen eines Kauknochens gestört oder bedrängt werden.
  • Auch, wenn Kinder das häufig nicht gerne akzeptieren, so ist die Erziehung des Hundes ganz alleine die Aufgabe der Eltern!
  • Das Kind darf dem Hund nichts wegnehmen – auch dann nicht, wenn der Hund dem Kind im Vorfeld etwas weggenommen oder erwischt hat, was er eigentlich nicht haben darf.
  • Ist ein Erwachsener dabei, kann und soll das Kind mit dem Hund gerne spielen, wobei ruhige Such- oder Schnüffelspiele den wilden Rauf- und Tobespielen vorzuziehen sind.
  • Bei allen Aktivitäten mit dem Kind hat der Hund jederzeit das Recht zu gehen, wenn er nicht mehr weiterspielen möchte. Das Kind muss das akzeptieren und darf den Hund weder zu etwas zwingen, noch ärgern oder schikanieren, nur um zu sehen „wie er dann reagiert“.

Regeln für den Hund

Geunauso wie die Erziehung des Hundes Sache der Eltern ist, so ist auch die Erziehung des Kindes einzig und allein die Aufgabe der Eltern und nicht die des Hundes. Der Hund darf das Kind also weder maßregeln noch in seine Schranken weisen. Es ist die anspruchsvolle Aufgabe der Eltern dafür zu sorgen, dass Situationen, in denen der Hund denkt er müsste sich verteidigen, gar nicht erst entstehen. Genausowenig darf der Hund die Kinder einfach im Übermut anspringen oder gar umwerfen. Es ist ein großer Vorteil, wenn der Hund zuverlässig gehorcht und auch aus schwierigen Situationen abgerufen werden kann. Die Zeit und Energie, die in ein Training und eine artgerechte Beschäftigung investiert wird, kommt nicht nur dem Hund, sondern vor allem dem Kind und einem harmonischen Familienleben zu Gute.

Kinder und fremde Hunde

Auch wenn der eigene Hund das Kind gut kennt und sich vielleicht so manches von ihm gefallen lässt, so gilt das nicht für alle anderen Hunde. Häufig haben Kinder, die mit einem eigenen Hund aufwachsen, keine Angst vor fremden Hunden und laufen freudig auf jeden Hund zu. Das kann sehr gefährlich sein, denn nicht jeder Hund freut sich über Kinder und möchte von ihnen gestreichelt werden. Möchte das Kind sich einem fremden Hund nähern, muss immer erst der Halter gefragt werden und dieser sollte auch gemeinsam mit dem Kind zu seinem Hund gehen und die Situation beenden, wenn es dem Hund zu viel wird. Jede Körperhaltung, die der Hund als Bedrohung auffassen könnte, sollte vermieden werden. Das Kind soll sich also weder über den Hund beugen, noch schnell direkt auf ihn zu laufen, ihn von oben anfassen oder gar fest halten. Das Kind soll dem Hund auch niemals direkt in die Augen sehen oder stocksteif stehen bleiben, da beides für den Hund eine Kampfansage bedeuten kann. 

Wenn sich zwei Hunde streiten und miteinander kämpfen, soll das Kind weit weg bleiben und darf sich auf keinen Fall einmischen. Auch dann nicht, wenn der eigene Hund in den Kampf verwickelt und deutlich kleiner als der andere Hund ist. Das Kind darf auch niemals vor einem Hund weglaufen. Selbst wenn der Hund es vielleicht gar nicht vor hatte, so wird er es lustig finden, dem Kind hinterherzulaufen und es eventuell durch Anspringen umzuwerfen. Das kann sehr gefährlich werden. Das Kind muss außerdem verinnerlichen, dass Hunde, die gleich aussehen, sich nicht auch gleich verhalten. Wenn die Oma einen freundlichen und verspielten Labrador hat, so heißt das noch lange nicht, dass jeder Labrador, der im Park spazieren geht, mit dem Kind spielen möchte!

Schulkinder und Jugendliche

Je älter das Kind wird, desto mehr wird es versuchen, den Hund zu „beherrschen“ und sich gegenüber ihm durchzusetzen. Häufig kommt es vor, dass Kinder in diesem Alter den Hund wegen jeder Kleinigkeit unverhältnismäßig stark maßregeln oder gar bestrafen. In der Pubertät verändert sich das Verhalten des Kindes weiter und häufig wächst der Wunsch, sich dem Hund gegenüber durchzusetzen und ihn sich unterzuordnen. Es kann leicht passieren, dass der Hund sich das nicht gefallen lässt!  Das Kind ist einem gewissen Alter meist ein super Spielpartner für den Hund, denn es hat mehr Zeit als die Erwachsenen und in der Regel auch mehr Lust auf lange Spiele. Erlaubt ist alles, was sowohl dem Hund als auch dem Kind Spaß macht und niemanden gefährdet oder belästigt. Auch für das Kind wird der Hund in diesem Alter häufig zum besten Freund, da er immer da ist, wenn das Kind sich einsam fühlt. Er ist ein sehr guter Zuhörer, dem das Kind alle seine Sorgen und Probleme erzählen kann.

Problematische Spaziergänge

Selbst wenn das Kind einen kleinen Hund problemlos halten und führen kann, sollte es doch bis zu einem Alter von ca. 13 Jahren besser nicht alleine mit dem Hund spazieren gehen. Es kann immer passieren, dass Hund und Kind von einem anderen Hund angegriffen werden oder andere problematische Situationen entstehen. Das Kind ist nicht in der Lage, diese Situationen richtig einzuschätzen oder richtig zu handeln.  

Im Gesetzestext der Hundeverordnungen heißt es: „Wer Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums führt, muss körperlich und geistig die Gewähr dafür bieten, jederzeit den Hund so beaufsichtigen zu können, dass Menschen, Tiere oder Sachen, nicht gefährdet werden. Der Hundeführer hat den Hund ständig zu beaufsichtigen und sicher zu führen. Gefährliche Hunde dürfen nur von Personen geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, die erforderliche Zuverlässigkeit nach § 12, besitzen und den Nachweis der erforderlichen Sachkunde nach § 11 für den zu führenden gefährlichen Hund oder einen anderen gefährlichen Hund, erbracht haben“. Aufgrund dieser Tatsache weigern sich die meisten Hundehalterhaftpflichtversicherungen, einen Schaden zu übernehmen, wenn ein Kind unter 14 Jahren die Aufsichtsperson war.

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Kommentare (1)

  • Björn
    Björn
    am 09.05.2019
    Ein sehr gut geschriebener Artikel über Hund und Kind, der mir einige Anregungen gegeben hat. Noch ist unser Sohn zu jung, um verantwortungsvoll mit unserem Hund umzugehen, aber ich glaube, wir werden jetzt ein, zwei Regeln einführen ...

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