Wie sehen die Listen in den einzelnen Bundesländern aus?
In drei Vierteln (zwölf von 16 Bundesländern) gibt es aktuell noch Rasselisten, denen man als gefährlich eingestuften Rassen – die sogenannten Listenhunde – entnehmen kann. Dabei gibt es sowohl in Baden-Württemberg als auch in Bayern, Brandenburg, Hamburg und NRW noch einmal eine Unterkategorisierung.
Diese teilt sich in generell gefährliche Hunde (Kategorie 1) und potenziell gefährliche Hunde (Kategorie 2) auf, wobei sowohl Cane Corso als auch Rottweiler in die Kategorie 2 fallen.
In Niedersachen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sind die Rasselisten aufgrund der Annahme gefallen, dass aus jedem Hund aufgrund von schlechter Sozialisierung, einer falschen Erziehung oder anderen Faktoren ein aggressiver Hund werden kann. Sollte sich dies jedoch bei Rottweiler oder Cane Corso Welpen beziehungsweise den erwachsenen Tieren als der Fall erweisen – dann können ebenfalls Auflagen wie
- eine Meldungs-, Kennzeichnungs- und Leinenpflicht,
- ein Zuchtverbot,
- der Nachweis einer Hundehaftpflichtversicherung
- sowie der für die Haltung der Tiere relevanten Sachkenntnisse
vorgegeben werden.
In welchen Bundesländern muss man bei Rottweiler Welpen mit Einschränkungen rechnen?
- Bayern
Für Rottweiler gilt in Bayern, dass sie an der Leine geführt werden und abhängig von der Regelung in der Gemeinde einen Maulkorb tragen müssen. Beides trifft allerdings nur solange zu, bis man sich als Halterin oder Halter ein Negativzeugnis besorgt. Im Zuge des damit verbundenen Gutachtens lässt sich bei Bedarf die Nicht-Gefährlichkeit belegen, wodurch die oben genannten Haltungsvorschriften entfallen können.
- Brandenburg
Ähnliches gilt auch in Brandenburg, wo für die Hunde ansonsten eine Kennzeichnungspflicht besteht. Außerdem muss man hier das berechtigte Interesse an der Haltung, eine Haftpflichtversicherung und ein polizeiliches Führungszeugnis nachweisen bzw. vorlegen.
- Bremen
In Bremen fallen Rottweiler Welpen nicht per se unter die Listenhunde, können aber als individuell gefährlich eingestuft werden. In einem solchen Fall müssen sie einem Wesenstest unterzogen werden, speziell (etwa durch einen Chip) gekennzeichnet und prinzipiell an der Leine geführt werden. Ebenso muss man eine Haftpflichtversicherung für sie nachweisen und sie bei erwiesener Bissigkeit einen Maulkorb tragen lassen. (Von diesem kann man sie aber über ein Negativzeugnis befreien lassen.)
- Hamburg
In Hamburg herrscht bereits für Rottweilermischlinge Leinen- und Maulkorbzwang, wenn kein bestandener Wesenstest vorweisbar ist. Ferner müssen Halterinnen und Halter von reinrassigen Tieren ihre Tiere kastrieren lassen (Stichwort Zuchtverbot), diese mit Maulkorb an der Leine führen und einen Hundeschul-Besuch nachweisen.
- Hessen
In Hessen zählen Rottweiler Welpen und ihre Elterntiere zu den als grundsätzlich gefährlichen Hunden. Dementsprechend müssen alle Hunde dieser Rasse, die weder Dienst- noch Assistenz- oder vergleichbare Aufgaben übernehmen, einen Wesenstest absolvieren, speziell gekennzeichnet sein und immer an der Leine geführt werden. Außerdem müssen Besitzer nachweisen, dass sie die Tiere artgerecht halten, die Hundesteuer entrichten, eine Haftpflichtversicherung besitzen und an Haus oder Wohnung auf den gefährlichen Hund hinweisen.
- Nordrhein-Westfalen
Auch in Nordrhein-Westfalen herrschen für Rottweiler Leinen- und Maulkorb-, Hundeführerschein-, Hundehaftpflichtversicherungs- und Kennzeichnungspflicht.
Wie ist die Situation bei Cane Corso Welpen?
Im Gegensatz zu den Rottweilern fallen Cane Corso Hunde zumeist nicht in die Rubrik Listenhund der zweiten Kategorie. Daher müssen lediglich in drei Bundesländern (Bayern, Brandenburg und Bremen) bestimmte Aspekte in dieser Hinsicht beachtet werden. Diese entsprechen im Prinzip genau den gleichen Regelungen, die auch für Rottweiler gelten.
Fazit: Genaue Vorab-Informationen zu den Haltungsauflagen sind das A und O
In vielen Bundesländern werden eine oder beide Rassen nicht als Listenhunde geführt. Dennoch muss man sich darüber bewusst sein, dass es für die Haltung dieser Tiere auch über andere bundeslandeigene Regelungen wie in Schleswig-Holstein durchaus nicht zu unterschätzende Auflagen gibt.
Umso wichtiger ist also, sich schon vor dem Kauf von Cane Corso oder Rottweiler Welpen (sowie teilweise auch deren Mischlingen) klar darüber zu werden, dass man nicht nur die genauen Kategorisierungen, sondern auch die damit verbundenen Auflagen einhalten können muss. Denn nicht selten passiert es, dass die Tiere den Besitzern bei der Missachtung dieser Auflagen wieder weggenommen werden. Und genau das soll dem neuen Familienmitglied ja schließlich nicht passieren.
Somit führt also auch bei diesen beiden Rassen für verantwortungsbewusste Hundehalter kein Weg an einer individuellen Beschäftigung mit den Regeln des Bundeslands und der Stadt, in der man die Tiere halten möchte, vorbei. Und das auch dann, wenn Rottweiler und Cane Corso Welpen nicht per se als Listenhunde eingestuft werden.
Autor: Thomas Brodmann, vom Team der TIEREXPERTEN
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